Wohnungseigentum

Wohnungseigentum beschreibt das Recht einer Person, eine Wohnung in einer Immobilie allein zu besitzen und zu nutzen. Sondereigentum an der Wohnung und Gemeinschaftseigentum in der Wohnungseigentümergemeinschaft sind Teil des Wohnungseigentums. Durch eine Eintragung ins Grundbuch wird das Eigentum an der Wohnung bestätigt.

Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung oder dem Eigentümerwechsel einer Wohnung wird diese zum Wohnungseigentum. In solchen Fällen muss der aktuelle Mieter das Vorkaufsrecht erhalten, um vor Mieterhöhungen oder dem Verlust der Wohnung geschützt zu werden. Gewerblich genutzte Räume können nur als Teileigentum im Rahmen der Teilungserklärung im Grundbuch eingetragen werden.

Neben dem Wohnungseigentum gibt es noch andere Arten von Eigentum, wie Bruchteilseigentum oder Gesamthandseigentum. Letzteres kann für Ehepaare interessant sein, die gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung kaufen. Im Unterschied zum Wohnungseigentum werden hierbei alle Eigentümer im Grundbuch vermerkt.

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Abrechnungsspitze

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