Die Eigentümerversammlung ist ein wichtiges Gremium für die gemeinschaftliche Verwaltung des Wohnungseigentums. Hierbei kommen alle stimmberechtigten Eigentümer, ihre Vertreter sowie geladene Personen zusammen. Das Ziel der Versammlung ist die Beschlussfassung über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie damit verbundene Themen. Durch die Teilnahme an der Eigentümerversammlung können Wohnungseigentümer ihre Wünsche und Meinungen zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums äußern und ihr Stimmrecht ausüben. Das WEG regelt die rechtlichen Grundlagen und verleiht der Eigentümergemeinschaft zudem eine kontrollierende und beratende Funktion. Die Eigentümerversammlung ist mindestens einmal jährlich abzuhalten und bietet Wohnungseigentümern somit die Möglichkeit, aktiv an der Verwaltung ihres Eigentums teilzunehmen.
Staffelmietvertrag
Ein Staffelmietvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, bei der die Erhöhung der Miete zu festgelegten Zeitpunkten festgelegt wird. Die Erhöhung erfolgt schrittweise