Wirtschaftsplan

Gemäß dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist der Wirtschaftsplan eine detaillierte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, die ein Eigentümer für das kommende Kalenderjahr bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erwartet. Der beschlossene Wirtschaftsplan begründet die Verpflichtung der Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zu den beschlossenen Hausgeldzahlungen. Die Hausgeldzahlungen beinhalten die anteilige Lasten- und Kostentragung der Wohnungseigentümer.

Der Wirtschaftsplan gliedert sich in den Erfolgsplan, der alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthält, den Vermögensplan mit voraussichtlich vermögenswirksamen Erträgen und Aufwendungen sowie weitere Teile wie die Stellenübersicht und Finanzplanung. Die Hausverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, für jedes Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen, der selbstständig und ohne Beschluss einer Eigentümerversammlung erfolgen muss.

Die Kosten für die Hausverwaltung ergeben sich aus dem Wirtschaftsplan und der Jahresabrechnung. Die Jahresabrechnung gibt neben dem Wohngeld und dem Wirtschaftsplan auch Auskunft über die Instandhaltungsrücklage. Wenn Sie Fragen zum Thema Wirtschaftsplan haben, helfen Ihnen unsere Experten gerne weiter.

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