Ein Verkehrswertgutachten ist ein wichtiges Instrument zur Feststellung des Verkehrswerts einer Immobilie gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Hierbei können das Vergleichswertverfahren oder Sachwertverfahren zur Anwendung kommen. Nicht immer ist jedoch ein Verkehrswertgutachten notwendig, da der Verkaufspreis auch von Angebot und Nachfrage auf dem Immobilienmarkt abhängt. Deshalb können sich der Verkaufspreis und der Verkehrswert unterscheiden. In bestimmten Fällen wie bei Erbschafts- oder Scheidungsstreitigkeiten ist jedoch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten erforderlich. Ein Maklerwertgutachten stellt eine Alternative dar, die die lokalen Bedingungen des Immobilienmarktes berücksichtigt und eine realistische Einschätzung des Verkaufspreises sowie Ansätze für eine Vermarktungsstrategie bietet.
Berechtigtes Interesse
Der Rechtsbegriff „berechtigtes Interesse“ kommt im Straf- und Verwaltungsrecht sowie im Zivilrecht vor und ist offen formuliert, wodurch unterschiedliche Interpretationen möglich sind. Ein Interesse gilt