Ein Staffelmietvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, bei der die Erhöhung der Miete zu festgelegten Zeitpunkten festgelegt wird. Die Erhöhung erfolgt schrittweise und die Summe der Erhöhungen ist im Vertrag festgelegt. Eine klare Formulierung im Mietvertrag ist wichtig, um die Wirksamkeit der Staffelmietvereinbarung sicherzustellen.
Ein Beispiel für eine eindeutige Formulierung könnte sein, dass der Staffelmietvertrag am 01.01.2023 in Kraft tritt und die Nettokaltmiete zu Beginn der Vertragslaufzeit 600 Euro beträgt. Die Miete erhöht sich dann jährlich, ab dem 1.01.2024 auf 630 Euro, ab dem 1.01.2025 auf 670 Euro, ab dem 1.01.2026 auf 690 Euro und ab dem 1.01.2027 auf 720 Euro.
Im Gegensatz zu einem Indexmietvertrag, wo die Indexmiete anhand des Verbraucherpreisindexes angepasst wird, kann die Staffelmiete während der Mietzeit nicht erhöht werden. Eine weitere Mieterhöhung, beispielsweise aufgrund von Modernisierung, ist bei einem Staffelmietvertrag ausgeschlossen, es sei denn, die vermietete Immobilie wechselt den Eigentümer und es werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Bei einem Staffelmietvertrag darf die Ausgangsmiete nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann im Mietspiegel der jeweiligen Stadt nachgelesen werden.