Das Pflichtteilsrecht ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass nahe Angehörige im Erbfall nicht völlig leer ausgehen. Wenn ein Erblasser einen nahen Angehörigen im Testament oder Erbvertrag ausschließt, kann dieser Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil erheben. Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel Kinder, Ehepartner, Ehepartnerinnen, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen und Eltern der Erblasserin.
Der Pflichtteil beträgt in der Regel 50% des gesetzlichen Erbteils und wird in Form einer Geldsumme ausgezahlt. Wenn beispielsweise nur ein Kind eines Erblassers eine Immobilie erbt, muss es den Geschwistern ihren Pflichtteil auszahlen. Geschwister sind jedoch nicht pflichtteilsberechtigt.
Das Pflichtteilsrecht sorgt dafür, dass Erblasser ihr Testament nicht uneingeschränkt frei gestalten können. Es stellt sicher, dass nahe Angehörige im Erbfall zumindest einen gewissen Anteil am Nachlass erhalten. Pflichtteilsberechtigte haben jedoch auch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen, um die Pflichtbeteiligung zu umgehen.