Der Pachtvertrag ermöglicht einer Pächterin die zeitlich begrenzte Nutzung eines Grundstücks oder einer Immobilie, einschließlich des Rechts auf Fruchtziehung. Im Gegensatz zum Mietvertrag darf die Pächterin mit der Nutzung der Immobilie Gewinne erzielen und zahlt dafür an den Verpächter monatlich eine Pacht. Obwohl Pacht- und Mietverträge rechtlich ähnlich sind, unterscheidet sie die vereinbarte Fruchtziehung. Ein bekanntes Beispiel eines Pachtvertrags ist die Obstwiese in der Landwirtschaft, bei der der Landwirt die Früchte ernten und verkaufen darf. Pachtverträge finden sich in verschiedenen Branchen wie Gastronomie, Landwirtschaft und Hotelbranche sowie im privaten Bereich, zum Beispiel für die Nutzung von Gewässern oder Waldstücken.
Aufbauhypothek
In der DDR war es möglich, ein Grundstück mittels einer Aufbauhypothek auszubauen, um einen staatlichen Kredit zu sichern. Die Aufbauhypothek wurde als Teil der Grundpfandrechte