Bei einer Pacht handelt es sich um einen vertraglich vereinbarten Nutzungsüberlassungsvertrag für einen Pachtgegenstand, wie beispielsweise einer Immobilie oder eines Grundstücks. Im Gegensatz zur Miete hat die Pächterin nicht nur das Recht auf zeitlich begrenzte Nutzung des Pachtobjekts, sondern auch das Recht auf „Fruchtziehung“. Dies bedeutet, dass die Pächterin wirtschaftlichen Nutzen aus der Bewirtschaftung des Pachtobjekts ziehen kann, beispielsweise durch den Verkauf geernteter Nutzpflanzen oder den Ertrag eines Restaurantbetriebs. Als Gegenleistung für die Pacht zahlt die Pächterin ein Entgelt an den Verpächter, das als Pachtzins bezeichnet wird. Zusätzlich kann der Verpächter weitere Zahlungen verlangen, die vom erwirtschafteten Umsatz des Objekts abhängen. Wenn Sie auf der Suche nach einer Pacht sind, können Sie sich an einen erfahrenen Immobilienmakler wenden, der Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Pachtobjekt hilft.
Erbteilverkaufen
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn der Nachlass einer verstorbenen Person im Zuge der Erbschaft auf mehrere Erben übergeht. Insbesondere bei Vererbung von Immobilien wie einer Wohnung