Nachlassverwaltung

Die Nachlassverwaltung ist ein wichtiger Bestandteil des Erbrechts, da sie die Verwaltung des Nachlasses unter Berücksichtigung der Interessen der Erben regelt. Gemäß §§ 1981 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird die Nachlassverwaltung vom zuständigen Nachlassgericht beantragt und ist zeitlich unbegrenzt.

In Erbfällen, in denen befürchtet wird, dass Schulden auf die Erben zukommen könnten, empfiehlt sich die Beantragung einer Nachlassverwaltung. Durch die Nachlassverwaltung wird die Haftung für geerbte Schulden auf den Nachlass beschränkt und die Erben werden von ihrer persönlichen Haftung befreit. Nachlassgläubiger müssen sich hingegen an eine Frist von zwei Jahren für den Antrag auf Nachlassverwaltung halten.

Die Kosten für die Nachlassverwaltung setzen sich aus den Kosten für das zuständige Nachlassgericht und die Nachlassverwalterin zusammen. Bei einem geringen Erbe übernimmt der Staat häufig die Kosten für den Nachlassverwalter.

Im Unterschied zur Nachlassverwaltung wird eine Nachlasspflegschaft nur dann eingesetzt, wenn kein Erbe auffindbar ist. Der Nachlasspfleger sichert die Erbschaft, bis ein rechtmäßiger Erbe ermittelt wurde. Die Nachlasspflegschaft kann nur von einem Nachlassgläubiger oder dem Nachlassgericht selbst beantragt werden.

SONTONA
Ratgeber

Noch Fragen offen?
Fragen Sie doch einfach uns!

Abstandsfläche

Eine Abstandsfläche ist ein bestimmter Mindestabstand, der gemäß den Bauvorschriften eingehalten werden muss, um die Nutzung von Gebäuden und anderen Bauwerken zu regulieren. Der Zweck

Weiterlesen »

Arglistige Täuschung

Eine arglistige Täuschung im Sinne von § 123 Abs. 1 BGB bezeichnet eine absichtliche und wissentliche Falschdarstellung oder Verschleierung von Informationen. Das Ziel des Täuschers

Weiterlesen »

Kontakt

Immobilienverkauf- und Vermietung in ganz Deutschland. Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten zur Verfügung, um eine optimale Unterstützung zu gewährleisten. 

Für eine Kontaktaufnahme steht Ihnen das nebenstehende Kontaktformular zur Verfügung. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail unter info@sontona.deerreichen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie wollen Ihre Leidenschaft für Immobilien zum Beruf machen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!