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Nachlass

Ein Nachlass bezeichnet das gesamte Vermögen, das eine verstorbene Person hinterlässt. Dazu zählen nicht nur Bargeld und Wertgegenstände, sondern auch Immobilien. Die positiven Vermögenswerte werden als „Aktiva“ bezeichnet, während Schulden, die bis zum Tod des Erblassers noch nicht beglichen wurden, als „Passiva“ bezeichnet werden. Erben haben gemäß Erbrecht die Möglichkeit, den Nachlass auszuschlagen, um eine Erbschaftssteuer zu vermeiden. Dabei sind Freibeträge zu beachten, die je nach Verwandtschaftsgrad der erbenden Person unterschiedlich ausfallen können. Möchten Sie mehr über die Erbschaftssteuer und Freibeträge erfahren, helfen wir Ihnen gerne weiter.

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