Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument zum Schutz von Mietern vor überhöhten Mieten auf angespannten Wohnungsmärkten. Gemäß § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuches wird die Mietpreisbremse in Städten und Gemeinden eingeführt, in denen der Mietmarkt angespannt ist. Die Regelung gilt in allen Bundesländern, mit Ausnahme von Sachsen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland. Die ortsübliche Vergleichsmiete spielt hier eine wichtige Rolle: Wenn die Miete zehn Prozent über dieser liegt, können Mieter die Miete senken. In Berlin gilt die Mietpreisbremse bereits seit 2015, in Hessen seit 2019. Seit dem 1. April 2020 kann sogar rückwirkend überhöhte Miete zurückgefordert werden.
Altlasten
Altlasten auf einem Grundstück können schwerwiegende Umweltverschmutzungen verursachen und stellen eine potenzielle Gesundheitsgefahr für Lebewesen dar. Besonders problematisch sind Stoffe wie Öl oder Chemie-Abfälle, die