Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument zum Schutz von Mietern vor überhöhten Mieten auf angespannten Wohnungsmärkten. Gemäß § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuches wird die Mietpreisbremse in Städten und Gemeinden eingeführt, in denen der Mietmarkt angespannt ist. Die Regelung gilt in allen Bundesländern, mit Ausnahme von Sachsen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland. Die ortsübliche Vergleichsmiete spielt hier eine wichtige Rolle: Wenn die Miete zehn Prozent über dieser liegt, können Mieter die Miete senken. In Berlin gilt die Mietpreisbremse bereits seit 2015, in Hessen seit 2019. Seit dem 1. April 2020 kann sogar rückwirkend überhöhte Miete zurückgefordert werden.
Bruttogrundfläche
Die Brutto-Grundfläche (BGF) eines Gebäudes nach DIN 277 ergibt sich aus der Summe aller nutzbaren Grundflächen auf den verschiedenen Ebenen. Die äußeren Abmessungen des Gebäudes