Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument zum Schutz von Mietern vor überhöhten Mieten auf angespannten Wohnungsmärkten. Gemäß § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuches wird die Mietpreisbremse in Städten und Gemeinden eingeführt, in denen der Mietmarkt angespannt ist. Die Regelung gilt in allen Bundesländern, mit Ausnahme von Sachsen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland. Die ortsübliche Vergleichsmiete spielt hier eine wichtige Rolle: Wenn die Miete zehn Prozent über dieser liegt, können Mieter die Miete senken. In Berlin gilt die Mietpreisbremse bereits seit 2015, in Hessen seit 2019. Seit dem 1. April 2020 kann sogar rückwirkend überhöhte Miete zurückgefordert werden.

SONTONA
Ratgeber

Noch Fragen offen?
Fragen Sie doch einfach uns!

Bruttogrundfläche

Die Brutto-Grundfläche (BGF) eines Gebäudes nach DIN 277 ergibt sich aus der Summe aller nutzbaren Grundflächen auf den verschiedenen Ebenen. Die äußeren Abmessungen des Gebäudes

Weiterlesen »

Grundflächenzahl

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein entscheidendes Kriterium für bebaute und unbebaute Grundstücke. Sie gibt an, welcher Anteil eines Baugrundstücks überbaut werden darf und hat einen

Weiterlesen »

Kontakt

Immobilienverkauf- und Vermietung in ganz Deutschland. Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten zur Verfügung, um eine optimale Unterstützung zu gewährleisten. 

Für eine Kontaktaufnahme steht Ihnen das nebenstehende Kontaktformular zur Verfügung. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail unter info@sontona.deerreichen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie wollen Ihre Leidenschaft für Immobilien zum Beruf machen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!