Die Kaution ist ein wichtiger Bestandteil im Mietprozess von Immobilien. Als Sicherheitsleistung wird sie von der Mieterpartei beim Abschluss des Mietvertrags hinterlegt. Besonders in der gewerblichen Miete wird die Kaution oft als Mietsicherheit bezeichnet. Sie dient dazu, etwaige Schäden, die während des Mietverhältnisses entstehen, zu decken.
Eine Kaution ist jedoch nicht zwingend erforderlich und kann von Vermietern auch komplett erlassen werden. Wenn eine Kaution vereinbart wird, darf sie gesetzlich geregelt maximal drei Nettokaltmieten betragen. Diese wird üblicherweise gemeinsam mit der ersten Miete gezahlt.
Es gibt gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit der Kaution regeln. So ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution zu einem üblichen Zinssatz anzulegen. Die daraus resultierenden Zinserträge stehen bei Auszahlung der Kaution der Mieterpartei zu.
Insgesamt stellt die Kaution ein wichtiges Element des Mietprozesses dar, um sowohl Mieter- als auch Vermieterparteien zu schützen und einen reibungslosen Ablauf des Mietverhältnisses zu gewährleisten.