Die Kapitalertragsteuer ist eine wichtige Steuer, um private Kapitalerträge einheitlich zu besteuern. Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung müssen sie nicht angegeben werden. Hierbei handelt es sich unter anderem um Zinsen von Girokonten, Dividenden aus Aktien, Erträge aus Zertifikaten, Kursgewinne aus Aktienverkäufen sowie Veräußerungen von Lebensversicherungen. Immobilienverkäufe sind von der Kapitalertragsteuer ausgenommen. Die Kapitalertragsteuer wird als Quellensteuer direkt von der auszahlenden Stelle wie einer Bank einbehalten und an das Finanzamt überwiesen. Die Steuer beträgt einheitlich 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Für Kapitalerträge aus dem Ausland gilt eine Ausnahme von der Kapitalertragsteuer und sie müssen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Bagatellschaden in einer Wohnung
Mängel in der Wohnung können auch nach dem Kauf oder der Unterzeichnung des Mietvertrags entdeckt werden. Kleinere Schäden, die sich mit geringem Aufwand und finanziellen