Die Grundschuldbestellung ist eine wichtige Vereinbarung beim Immobilienkauf oder der Immobilienfinanzierung. Mit der Zustimmung zur Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch geben Käufer oder Eigentümer den Banken das Recht, das Grundpfandrecht zu nutzen, um die Immobilie zu veräußern, falls die Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden. Dieses Pfandrecht ist in §119 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt und stellt eine dingliche Sicherheit dar. Eine solche dingliche Sicherheit ist notwendig, um Banken bei der Immobilienfinanzierung ausreichend abzusichern.
Bruttogrundfläche
Die Brutto-Grundfläche (BGF) eines Gebäudes nach DIN 277 ergibt sich aus der Summe aller nutzbaren Grundflächen auf den verschiedenen Ebenen. Die äußeren Abmessungen des Gebäudes