Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein entscheidendes Kriterium für bebaute und unbebaute Grundstücke. Sie gibt an, welcher Anteil eines Baugrundstücks überbaut werden darf und hat einen Wert von 0 bis 1. Je höher die GRZ, desto mehr Fläche kann bebaut werden. Immobilienverkäufer sollten die GRZ eines Objekts kennen, um den Verkaufspreis entsprechend zu kalkulieren. Eine GRZ von 0,5 bedeutet beispielsweise, dass nur 50% der Fläche bebaut werden dürfen. Eine höhere GRZ ermöglicht hingegen eine größere überbaubare Fläche und kann somit den Verkaufspreis steigern. Daher sollten Sie als Immobilienverkäufer immer die GRZ im Blick behalten, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Miteigentumsanteile
Die Miteigentumsanteile (MEA) bestimmen, wie viel des gemeinschaftlichen Eigentums einem Eigentümer zusteht. MEA werden in der Teilungserklärung festgelegt und im Grundbuch eingetragen. Ein Beispiel dafür