Ein Gläubiger ist eine Person oder Institution, die von einem Schuldner eine Leistung einfordert. Dabei entsteht ein Schuldverhältnis zwischen beiden Parteien, welches das Bundesgesetzbuch in § 241 definiert: „Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern.“ Im Fall eines Immobilienverkaufs entsteht das Schuldverhältnis durch das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung. Die Verkaufspartei wird zum Gläubiger, die Kaufspartei zum Schuldner. Wenn die vereinbarte Gegenleistung nicht erbracht wird, entsteht ein Schuldverhältnis.
Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist eine schriftliche Zustimmung der Baubehörde, ein geplantes Bauvorhaben durchzuführen. Es ist erforderlich für den Bau, Umbau, die Änderung der Nutzung oder Entfernung