Erschließungskosten sind für jeden Grundstückskäufer ein wichtiger Aspekt, denn sie entstehen für den Anschluss des Grundstücks an das Trinkwassernetz, den Abwasserkanal und das Straßennetz. Meistens wird der Erschließungsbeitrag an die zuständige Gemeinde gezahlt.
Es gibt zwei Arten von Erschließungskosten: Technische Kosten für den Anschluss an Entsorgungs- und Versorgungsnetze wie Kanalisation, Elektrizität, Gas und öffentliche Wasserversorgung. Verkehrsmäßige Kosten für den Anschluss an das Straßennetz, Gehwege, Lärmschutz und Beleuchtung sowie an das Kabelfernseh- und Telefonnetz.
Eine einheitliche Formel zur Berechnung der Erschließungskosten gibt es nicht. Die Lage des Grundstücks und weitere Faktoren fließen in die Berechnung ein, sodass sich regionale Unterschiede bei den Erschließungskosten ergeben. Wenn ein Grundstück bereits vollständig erschlossen ist, bedeutet dies, dass alle notwendigen Leitungen anliegen und es ohne weitere Maßnahmen bebaubar ist.
In der Regel ist eine Erschließung nur für unbebaute Grundstücke notwendig, wobei beim Kauf einer Bestandsimmobilie in der Regel nur Kaufnebenkosten anfallen.