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Erbauseinandersetzung

Die Erbauseinandersetzung bezieht sich nicht zwangsläufig auf einen Konflikt, sondern ist eine notwendige Maßnahme zur Aufteilung von Werten, die nicht direkt teilbar sind. Hierzu zählen beispielsweise Immobilien. Mit der Erbauseinandersetzung wird eine Erbengemeinschaft aufgelöst und die Verteilung des Erbes ermöglicht. Das Verfahren ist somit eine Möglichkeit für die Erben, das Erbe aufzuteilen und abzuschließen. Die rechtliche Grundlage für die Erbauseinandersetzung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. In der Regel wird empfohlen, sich bei der Erbauseinandersetzung anwaltlich beraten zu lassen, um mögliche Konflikte zwischen den Erben zu vermeiden.

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