Die Energieausweispflicht ist eine Vorgabe, die in Deutschland im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt ist. Demnach müssen bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien ein Energieausweis vorgelegt werden, der Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes gibt.
Ein Energieausweis gibt Auskunft über den Energiebedarf eines Gebäudes und die energetische Qualität der Gebäudehülle. Er gibt somit Aufschluss darüber, wie energieeffizient ein Gebäude ist und welche Energiekosten zu erwarten sind. Dies ist wichtig, um mögliche Interessenten über die zukünftigen Betriebskosten zu informieren und zur Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden beizutragen.
Der Energieausweis wird von Energieberatern erstellt und ist in zwei Varianten erhältlich: Der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes auf Basis von Baukonstruktion, Heizungsanlage und Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis hingegen ermittelt den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes der letzten drei Jahre.
Die Energieausweispflicht dient somit als wichtiger Indikator für den energetischen Zustand eines Gebäudes und trägt dazu bei, den Energieverbrauch zu senken und den Klimaschutz zu fördern.