Ein Ehevertrag ist ein wichtiges Thema bei der Eheschließung, vor allem, wenn es um die Klärung der Vermögensverhältnisse geht. Bei der Immobilienfinanzierung oder -planung ist es besonders sinnvoll, sich damit auseinanderzusetzen. Ein Ehevertrag ist ein notariell beglaubigter Vertrag, der von beiden Partnern bei der Eheschließung unterzeichnet wird. Er regelt die güterrechtlichen Verhältnisse und kann einen im BGB geregelten Güterstand wie die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung vorsehen. In der Gütergemeinschaft wird das Vermögen beider Eheleute gemeinschaftlich besessen, während bei der Gütertrennung die Vermögenswerte getrennt bleiben. Die Unterzeichnung eines Ehevertrags ist nicht zwingend erforderlich, aber wenn kein Ehevertrag geschlossen wird, gilt automatisch eine Zugewinngemeinschaft zwischen beiden Partnern. Dies bedeutet, dass die Vermögenswerte der Ehepartner getrennt bleiben, aber im Scheidungsfall geht das Eigentum an Immobilien an die Person, die im Grundbuch eingetragen ist. Es ist also ratsam, sich über die verschiedenen Güterstände und die Vor- und Nachteile eines Ehevertrags im Voraus zu informieren.
Investition
Eine Investition bezeichnet die langfristige Bindung finanzieller Mittel in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände, mit dem Ziel, finanzielle Gewinne zu generieren. Die Gewinne werden als Einzahlungsüberschüsse