Beurkundung

Eine Beurkundung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Formerfordernis. Beurkundungen sind bei Verträgen bzw. Vereinbarungen, welche weitreichende finanzielle oder gesetzliche Folgen haben, z.B. bei Immobilienkaufverträgen , Grundschuldbestellungen oder Erbverträgen gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel werden Beurkundungen von einem Notar durchgeführt, Gerichte oder befugte Beamte sind jedoch in Ausnahmefällen ebenfalls zur Beurkundung berechtigt.

Der Prozess der notariellen Beurkundung beginnt mit der Auftragserteilung. Dabei wird ein Notar beauftragt und darüber informiert, was beurkundet werden soll. Daraufhin erstellt der Notar einen Entwurf und übersendet diesen an die Auftraggeber. Danach wird die Beurkundung überprüft und eventuell werden von dem Notar Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen. Im nächsten Schritt kommt es zur Beurkundungsverhandlung – zu diesem Notartermin müssen gültige Ausweispapiere sowie potenziell weitere Dokumente mitgebracht werden. In der Verhandlung liest der Notar den Inhalt der Urkunde vollständig vor und es können Fragen gestellt werden. Anschließend erhalten alle Beteiligten eine Ausfertigung oder Abschrift. Häufig müssen daraufhin noch Vollzugsaktivitäten von dem Notar durchgeführt werden – das bedeutet, es müssen noch Unterlagen angefordert werden. Mit der Urkunde verbundene Anträge können ebenfalls von dem Notar gestellt werden.

Für eine notarielle Beglaubigung wird wie bei einer notariellen Beurkundung ein Notar benötigt. Jedoch bestätigt eine notarielle Beglaubigung, im Gegensatz zur notariellen Beurkundung, nur die Übereinstimmung zwischen Original und Kopie sowie der Unterschrift.

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