Das Bestandsverzeichnis im Grundbuch enthält wichtige Informationen zu den aufgeführten Grundstücken. Neben den Adressen und der Nutzungsart der Grundstücke werden auch Angaben zur Grundstücksfläche sowie zu eventuell bestehenden Grundstücksrechten oder -dienstbarkeiten gemacht. Darüber hinaus gibt es im Bestandsverzeichnis eine Spalte zur Entstehung des Grundstücks und eine zur Übertragung in ein anderes Grundbuchblatt.
Für Eigentümerinnen einzelner Grundstücke ist das Bestandsverzeichnis leicht zu interpretieren. Bei einer Eigentümergemeinschaft werden die Eigentumsanteile aufgeschlüsselt, was das Verzeichnis für Laien schwerer verständlich macht. Eventuelle Vereinbarungen der Gemeinschaft, wie die Notwendigkeit einer Verwalterzustimmung beim Verkauf einer Wohnung, werden im Bestandsverzeichnis festgehalten.
Das Grundbuch selbst besteht aus dem Titelblatt, dem Bestandsverzeichnis sowie den Abteilungen I bis III. In Abteilung I sind die Eigentumsverhältnisse aufgelistet, in Abteilung II werden Belastungen und Beschränkungen des Grundstücks beschrieben, und in Abteilung III werden Grundpfandrechte aufgeführt.