Beim Verkauf einer Immobilie erfolgt die Übertragung des Besitzes vom Verkäufer auf die Käuferin. Sobald der Kaufpreis bezahlt wurde, findet der Besitzübergang statt und die neue Eigentümerin übernimmt alle Nutzen und Lasten gemäß § 446 BGB. Im Kaufvertrag wird üblicherweise ein Datum für den Besitzübergang festgelegt, bis zu dem der Verkäufer das Objekt räumen muss, ansonsten droht ihm eine Vertragsstrafe.
Allerdings bedeutet der Besitzübergang nicht automatisch, dass die Käuferin auch die rechtliche Eigentümerin der Immobilie ist. Erst wenn die Eigentumsumschreibung erfolgt und die neue Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen wird, ist sie offiziell die Eigentümerin.
Es gibt einen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum: Durch den Besitzübergang wird die Käuferin zum wirtschaftlichen Eigentümer, aber erst durch die Eigentumsumschreibung wird sie auch zum rechtlichen Eigentümer.
Wenn eine vermietete Immobilie verkauft wird, hat die neue Eigentümerin nicht automatisch das Recht, in der Immobilie zu wohnen. Mieter sind durch § 566 BGB geschützt und die neuen Eigentümer übernehmen bestehende Mietverträge und -verhältnisse.