Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit wird im Grundbuch eingetragen und berechtigt die eingetragene Person zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Immobilie. Der Umfang der Berechtigung wird dabei genau definiert, um Unstimmigkeiten mit der Eigentümerin zu vermeiden. Im Gegensatz zur Grunddienstbarkeit bezieht sich das Nutzungsrecht bei der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ausschließlich auf die eingetragene Person und kann nicht auf andere übertragen werden. Nur mit ausdrücklicher Vereinbarung mit der Eigentümerin kann die Nutzungserlaubnis an eine weitere Person übertragen werden. Das Recht auf beschränkt persönliche Dienstbarkeit erlischt, wenn die berechtigte Person darauf verzichtet oder durch Gegenstandslosigkeit, beispielsweise durch Zerstörung des Gebäudes. Ein Beispiel für die beschränkt persönliche Dienstbarkeit ist das Wohnungsrecht nach § 1093 BGB, bei dem die eingetragene Person das Recht auf Nutzung eines bestimmten Teils eines Gebäudes als Wohnraum hat. Wenn das Nutzungsrecht über den Tod der Berechtigten hinaus bestehen soll, muss es als Grunddienstbarkeit eingetragen werden.

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