Wozu dient die Bauvoranfrage?
Der Prozess der Bauvoranfrage, auch als kleines Genehmigungsverfahren bekannt, bietet Rechtssicherheit für zukünftige Bauvorhaben. Bereits vor der detaillierten Planung des Bauvorhabens können Bauherren durch einen Bauvorbescheid erfahren, in welchem Umfang eine bauliche Nutzung möglich ist. Eine umfassende Vorlage der notwendigen Unterlagen bei der Bauvoranfrage erleichtert die spätere Erteilung der Baugenehmigung. Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchten, aber nicht sicher sind, ob das Grundstück für Bauprojekte geeignet ist, sollten Sie im Idealfall im Rahmen einer Voranfrage Klarheit schaffen.
Wer erstellt die Bauvoranfrage?
Die Bauvoranfrage kann von jeder Person gestellt werden, die ein berechtigtes Interesse an der Bebaubarkeit eines Grundstücks hat, unabhängig von der Eigentümerschaft. Wenn Sie beispielsweise ein Grundstück kaufen möchten und nicht sicher sind, ob es bebaubar ist, können Sie ein kleines Genehmigungsverfahren beim zuständigen Bauamt einleiten. Wenn der Antragsteller nicht der Eigentümer ist, muss eine Vollmacht des Grundstückseigentümers vorgelegt werden. Es ist empfehlenswert, die Anfrage über einen Architekten zu stellen, da dieser die erforderlichen Unterlagen direkt zusammenstellen kann. Der Bauvorbescheid gibt Rechtssicherheit darüber, ob und in welchem Umfang eine bauliche Nutzung des Grundstücks möglich ist, bevor Sie mit der detaillierten Planung des Bauvorhabens beginnen.
Welche Unterlagen sind für die Erteilung des Bauvorschreibens nötig?
Die Regelung des Baurechts fällt in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Kommunen, sodass die geforderten Unterlagen je nach Landesbauordnung unterschiedlich sein können. In der Regel müssen bei einer Bauvoranfrage folgende Dokumente eingereicht werden:
– ein ausgefülltes Antragsformular
– Angaben zum Grundstück
– Unterlagen zur geplanten Baumaßnahme mit Größenangaben und Gebäudeklasse
– ein Lageplan
– ein Auszug aus der Flurkarte
– Informationen zur Entwässerung und Wasserversorgung
Die Formvorschriften sind einzuhalten, um einen rechtskräftigen Bauvorbescheid zu erhalten. Der Bescheid ist üblicherweise drei Jahre lang gültig, ersetzt aber nicht die erforderliche Baugenehmigung, die während dieser Frist beantragt werden muss. Ein Bauvorbescheid berechtigt nicht automatisch zum Baubeginn.
Die Kosten für den Vorbescheid sind abhängig vom Umfang der geplanten Baumaßnahme und dem jeweiligen Bundesland. Die Landesbaubehörden legen auch fest, wie lange das Genehmigungsverfahren höchstens dauern darf. Bearbeitungszeiten von etwa drei Monaten sind üblich, es kann jedoch auch sechs Monate dauern. Der Vorbescheid kann während seiner Geltungsdauer nicht zurückgezogen werden.
Welche Möglichkeiten bestehen bei einer Ablehnung der Bauvoranfrage?
Wenn Ihre Bauvoranfrage abgelehnt wird, teilt Ihnen die zuständige Behörde die Gründe für die Ablehnung mit. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen, um Ihre Interessen durchzusetzen. In diesem Fall wird Ihr Antrag erneut geprüft. Bevor Sie einen Widerspruch einlegen, sollten Sie sich beim Bauamt über die notwendigen Anpassungen für einen positiven Bescheid informieren. Möglicherweise ist auch die Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Baurecht ratsam. Es ist wichtig, den Widerspruch entsprechend zu begründen. Wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, eine Klage am Verwaltungsgericht einzureichen.
Bauvoranfrage Checkliste: Darauf sollten Sie bei der Voranfrage achten
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen möchten, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten. Zunächst sollten Sie prüfen, welche Formulare für Ihren Antrag erforderlich sind, da dies je nach Behörde variieren kann. In manchen Fällen ist auch eine formlose Beantragung möglich.
Um eine solide Entscheidungsgrundlage für die Behörde zu schaffen, sollten Sie eine umfangreiche Baubeschreibung der geplanten Maßnahme erstellen. Je detaillierter die Angaben sind, desto besser kann die Behörde den Antrag prüfen. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie auch mit einem Architekten zusammenarbeiten.
Wichtig ist, dass der Antrag vom Grundstückseigentümer unterzeichnet wird. Wenn für die geplante Maßnahme die Zustimmung der Nachbarn erforderlich ist, sollten Sie diese rechtzeitig einholen, um Verzögerungen zu vermeiden. Durch eine sorgfältige Vorbereitung können Sie die Erfolgschancen Ihres Antrags erhöhen und mögliche Schwierigkeiten vermeiden.