Gemäß § 5 Abs. I der Immobilienwertverordnung ist ein Baugrundstück ein bebaubares Grundstück, das den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Im Gegensatz zu Waldgebieten oder Ackerland eignet sich Bauland ideal für den Hausbau und wird in der Regel in Euro pro Quadratmeter berechnet. Der Preis von Baugrundstücken ist jedoch in der Regel höher als der von Ackerland oder Waldgebieten, da mehrere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Grundstück zu einem Baugrundstück wird. Dazu gehört die Erstellung eines Bebauungsplans sowie die Durchführung von Bodengutachten und die Erschließung des Grundstücks.
Altbau
Eine eindeutige gesetzliche Definition, ab wann ein Haus als Altbau gilt, gibt es nicht. Im Allgemeinen werden jedoch Immobilien mit einem Baujahr bis 1949 als