Das Baugrundrisiko bezieht sich auf unvorhersehbare Risiken beim Bau, die durch den vorhandenen Baugrund verursacht werden können. Im Falle eines Schadens stellt sich die Frage, wer dafür verantwortlich ist und wer haftet. Der Bauherr trägt die Verantwortung für die Bodenbeschaffenheit und das damit verbundene Bodenrisiko.
Es gibt drei geotechnische Kategorien für Bauvorhaben: Kategorie 1 umfasst gewöhnliche Bauwerke auf ebenem und festem Boden, wie beispielsweise ein Einfamilienhaus. Kategorie 2 umfasst Bauvorhaben, die weder Kategorie 1 noch Kategorie 3 zugeordnet werden können, wie zum Beispiel der Bau eines Hauses an einem steilen Hang. Kategorie 3 umfasst Bauvorhaben mit einem hohen Schwierigkeitsgrad oder unterschiedlichen Untergründen im Grundriss, wie beispielsweise ein Gebäude mit einer sehr großen Fläche oder hohe Turmbauten.
Eine vorherige Beurteilung der Tragfähigkeit des Baugrundes durch ein Baugrundgutachten kann helfen, das Baugrundrisiko zu minimieren. Das Baugrundgutachten ist in der Regel Teil eines Baugutachtens und dient dazu, das Baugrundrisiko zu begrenzen.