Bauerwartungsland bezieht sich auf unerschlossenes Land, das voraussichtlich in Zukunft als Bauland ausgewiesen wird. Es ist jedoch nicht sicher, dass das Grundstück zeitnah als Bauland gekennzeichnet wird, was den Kauf solch einer Fläche mit einem gewissen Risiko verbunden macht. Im Vergleich zu bereits angebundenem Bauland kann Bauerwartungsland für einen günstigeren Preis erworben werden. Die Flächennutzungspläne von Gemeinden kennzeichnen Bauerwartungsland als zukünftiges Bauland, während die Immobilienwertermittlungsverordnung es als Fläche definiert, bei der eine bauliche Nutzung mit ausreichender Sicherheit zu erwarten ist. Verkäufer eines Grundstücks als Bauerwartungsland müssen in der Regel mit einem niedrigeren Verkaufspreis rechnen als bei Bauland, aber es erzielt dennoch höhere Preise als reines Ackerland.
Nachlassinsolvenz
Eine Nachlassinsolvenz oder -verwaltung kann beantragt werden, um Schulden aus einer Erbschaft nicht aus dem Privatvermögen tilgen zu müssen. §317-319 Insolvenzordnung regelt dies. Die Nachlassinsolvenz