Bauaufsichtsbehörde

Die Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsamt) hat die Verantwortung, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Bereich des Baurechts einzuhalten. Das umfasst sowohl Baugenehmigungs- als auch Bauordnungsverfahren. Die Struktur der Bauaufsichtsbehörde besteht aus drei Behörden: der obersten, oberen und unteren Bauaufsichtsbehörde. Die oberste Bauaufsichtsbehörde, die dem Fachministerium angehört, ist verantwortlich für den Erlass von Rechtsverordnungen und die Festlegung der zum Bauen notwendigen Verwaltungsvorschriften. Sie kann auch eine Sonderaufsicht durchführen, um sicherzustellen, dass die Bauleitplanung rechtmäßig ist. Die obere Bauaufsichtsbehörde, die Teil der Bezirksregierung ist, übernimmt die Aufsicht und Prüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden und bezieht Stellung zu Bauvorhaben von großflächigen Einzelhandelsbetrieben oder Einkaufszentren. Die untere Bauaufsichtsbehörde ist Teil der Kreise, wenn Städte und Gemeinden weniger als 25.000 Einwohner haben, ansonsten hat jede Stadt eine eigene untere Bauaufsichtsbehörde. Zu ihren Aufgaben gehören die Kontrolle der Einhaltung von Brandschutz- und anderen Sicherheitsvorschriften nach der Absegnung einer Baugenehmigung, die Überprüfung von groben Abweichungen des Bebauungsplans, die Beurteilung städtebaulicher Planungen sowie die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften wie dem Umwelt- oder Denkmalschutz.

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