BAFA Förderung für mehr Effizienz von Immobilien
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert erneuerbare Energien. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Bund Eigentümer bei verschiedenen Sanierungsvorhaben in bestehenden Gebäuden. In diesem Artikel erfahren Sie, für welche Maßnahmen Sie Hilfen erhalten können, wie viel Förderung für eine neue Heizung zur Verfügung steht und wie Sie die Fördermittel beantragen können.
BAFA Förderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt jeden, der eine energetische Sanierung seiner Immobilie plant. Eine Förderung können folgende Personen beantragen: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Kommunen, kommunale Zweckverbände, Unternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften. Erfahren Sie in diesem Artikel mehr über die BAFA-Förderung für energetische Sanierung.
Für welche Sanierungsmaßnahmen gilt die Förderung?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beteiligt sich an der energetischen Sanierung bestehender Immobilien und fördert verschiedene Maßnahmen wie den Austausch der Heizung, Dämmung, den Austausch der Fenster und die Erneuerung der Haustür. Einzelne Maßnahmen müssen nicht einzeln beantragt werden, sondern es genügt ein Antrag für das Gesamtvorhaben. Die Abwicklung ist somit einfach und übersichtlich für Bauherren.
Wichtig zu beachten: Bevor mit den Arbeiten begonnen wird, muss der BAFA-Antrag gestellt werden. Dafür genügt ein Kostenvoranschlag. Die Maßnahmen sollten erst nach Erhalt des BAFA-Bescheids durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Förderung auch bewilligt wird. Informieren Sie sich jetzt in diesem Artikel über die energetische Sanierung mit BAFA-Förderung.