Auflassungsvormerkung

Der Immobilienkauf ist ein komplexer Prozess, der Zeit und Geduld erfordert. Nach dem Unterschreiben des Kaufvertrags können Wochen oder sogar Monate vergehen, bevor der Kauf tatsächlich abgeschlossen ist. Ein Käufer wird erst dann Eigentümer, wenn er ins Grundbuch eingetragen ist. Um den Käufer zu schützen, wird eine Auflassungsvormerkung vom Notar beim Grundbuchamt beantragt.

Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und basiert auf §883 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Sie sichert die Rechte des Käufers bis zur endgültigen Umschreibung und gewährt ihm ein Vorrecht auf die Immobilie. Andere Interessenten oder Gläubiger haben keine Ansprüche mehr auf das Grundstück. Die Auflassungsvormerkung bietet somit eine Reservierung für den Käufer und schützt seine Interessen während des Kaufprozesses.

Was ist der Unterschied zwischen Auflassung und Auflassungsvormerkung

Auflassung und Auflassungsvormerkung sind Begriffe, die oft verwechselt werden, obwohl sie eng miteinander verbunden sind. Die Auflassung bezieht sich auf den rechtsgültigen Eigentumswechsel einer Immobilie, der durch die Eintragung ins Grundbuch erfolgt. Sobald die Person im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, gehört die Immobilie ihr. Da dieser Prozess jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen kann, wird in der Zwischenzeit die Auflassungsvormerkung genutzt.

Die Auflassungsvormerkung dient als Reservierung und sichert dem Käufer die Rechte an der Immobilie, bis der endgültige Eigentumswechsel vollzogen ist. Es ist daher empfehlenswert, beim Kaufvertrag auf eine Auflassung zu bestehen, um sicherzustellen, dass die Rechte des Käufers geschützt sind.

Wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten, ist es wichtig zu verstehen, welche Rolle die Auflassung und die Auflassungsvormerkung spielen. Die Auflassungsvormerkung ist eine vorübergehende Lösung, die dem Käufer vorläufige Rechte an der Immobilie sichert, während die Auflassung den endgültigen Eigentumswechsel regelt. Indem Sie auf einen Kaufvertrag mit Auflassung bestehen, können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen geschützt sind.

Wo kann ich die Auflassungsvormerkung einsehen?

Die Auflassungs- oder Eigentumsvormerkung ist ein wichtiger Bestandteil des Grundbuchs. Allerdings ist nicht jeder dazu berechtigt, das Grundbuch einzusehen. Der Zugriff ist ausschließlich Personen mit berechtigtem Interesse gestattet. Als Käufer einer Immobilie sind Sie dazu berechtigt, das Grundbuch einzusehen. Sollten Sie eine Vollmacht oder Einwilligung der bisherigen Eigentümer besitzen, kann dies von Vorteil sein.

Welche Voraussetzungen gelten für die Eintragung der Auflassungsvormerkung?

Für die Eintragung einer Erwerbsvormerkung ist ein notariell beglaubigter Kaufvertrag unerlässlich. Nur wenn beide Parteien dem Vertrag zugestimmt und ihn unterschrieben haben, kann der Notar den Antrag auf Eintragung der Erwerbsvormerkung stellen.

Welche Rechte bietet die Auflassungsvormerkung dem Verkäufer?

Obwohl die Auflassungsvormerkung für den Verkäufer keine unmittelbaren Rechte bietet, ist sie dennoch von großer Bedeutung. Insbesondere bei der Baufinanzierung über einen Immobilienkredit von einer Bank ist die Eintragung der Auflassungsvormerkung Pflicht. Ohne sie wird das Darlehen nicht ausgezahlt. Um also eine sichere Zahlung zu gewährleisten, sollten Verkäufer eine Auflassungsvormerkung in Betracht ziehen.

SONTONA
Ratgeber

Noch Fragen offen?
Fragen Sie doch einfach uns!

Besitzübergang

Beim Verkauf einer Immobilie erfolgt die Übertragung des Besitzes vom Verkäufer auf die Käuferin. Sobald der Kaufpreis bezahlt wurde, findet der Besitzübergang statt und die

Weiterlesen »

Alleineigentum

Das Alleineigentum ist eine Form des Eigentums, bei der ein Eigentümer das Recht hat, allein über einen beweglichen Gegenstand oder eine Immobilie zu verfügen und

Weiterlesen »

Kontakt

Immobilienverkauf- und Vermietung in ganz Deutschland. Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten zur Verfügung, um eine optimale Unterstützung zu gewährleisten. 

Für eine Kontaktaufnahme steht Ihnen das nebenstehende Kontaktformular zur Verfügung. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail unter info@sontona.deerreichen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie wollen Ihre Leidenschaft für Immobilien zum Beruf machen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!