Aufbauhypothek

In der DDR war es möglich, ein Grundstück mittels einer Aufbauhypothek auszubauen, um einen staatlichen Kredit zu sichern. Die Aufbauhypothek wurde als Teil der Grundpfandrechte eingeführt. Während es heutzutage nicht mehr möglich ist, neue Aufbauhypotheken aufzunehmen, könnten unter Umständen noch Aufbauhypotheken existieren, die in der DDR geschaffen wurden. Im Vergleich zu anderen Hypotheken weist die Aufbauhypothek einige Unterschiede auf.

Eine wichtige Eigenschaft der Aufbauhypothek ist, dass sie gegenüber anderen Hypotheken eine Priorität hat. Mehrere Aufbauhypotheken haben in der Regel die gleiche Priorität. Zudem kann eine Aufbauhypothek normalerweise nicht vom Kreditinstitut gekündigt werden, und andere Hypotheken wurden bei der Bestellung einer Aufbauhypothek gestundet. Wenn die Forderungen nicht durch die überschüssigen Einnahmen des Grundstücks erfüllt werden können, tritt bei der Aufbauhypothek eine Stundung in Kraft.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Aufbauhypothek erlischt, sobald der Kredit abbezahlt wurde, wenn sie aufgrund einer staatlich angeordneten Baumaßnahme eingetragen wurde. In diesem Fall ist die ausdrückliche Zustimmung des Grundbesitzers nicht erforderlich. Eine Aufbauhypothek kann gelöscht werden, indem die offenen Forderungen erfüllt werden. Wenn das Grundstück ins Eigentum des Volkes übergeht, werden alle Hypotheken in der Regel gelöscht.

Fazit:

In der DDR war die Aufbauhypothek eine beliebte Möglichkeit, um ein Grundstück auszubauen und einen staatlichen Kredit zu erhalten. Auch wenn sie heute nicht mehr aufgenommen werden kann, könnten noch existierende Aufbauhypotheken ein wichtiger Bestandteil von Grundpfandrechten sein. Durch ihre Priorität, Unkündbarkeit und Stundungsfähigkeit unterscheidet sie sich von anderen Hypotheken. Wenn man eine Aufbauhypothek löschen möchte, müssen die offenen Forderungen beglichen werden.

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