Was ist der Angebotspreis?
Der Angebotspreis einer Immobilie ist der erste Preis, den Eigentümer auf dem Markt für ihre Immobilie festlegen. Dieser Preis wird in den Anzeigen, die zur Bewerbung der Immobilie erstellt werden, genannt. Im späteren Verlauf der Verkaufsverhandlung mit dem potenziellen Käufer dient der Angebotspreis als Ausgangspunkt für die Festlegung des endgültigen Verkaufspreises. Eine sorgfältige Festlegung des Angebotspreises ist wichtig, um eine schnelle Verkaufsabwicklung und einen angemessenen Verkaufspreis zu gewährleisten. Immobilienbesitzer sollten hierbei auf Faktoren wie den Zustand der Immobilie, die Lage, den aktuellen Markt und vergleichbare Immobilien in der Umgebung achten. Ein professioneller Immobilienmakler kann bei der Festlegung des Angebotspreises behilflich sein und eine realistische Preisvorstellung vermitteln.
Die Immobilienbewertung als Grundlage für den Angebotspreis
Eine realistische Preiseinschätzung ist beim Verkauf einer Immobilie von großer Bedeutung. Für Eigentümer ist es oft schwierig, den Wert ihrer Immobilie richtig einzuschätzen, da der emotionale Wert überwiegt. Eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Immobiliengutachter bietet hier eine neutrale und umfangreiche Lösung. Der Gutachter berücksichtigt sowohl die Lage als auch den Zustand und die Ausstattung des Gebäudes in einem umfangreichen Immobilienwertgutachten. Eine Bewertung durch einen Makler empfiehlt sich hingegen beim Verkauf. Der Makler ist mit dem Markt vertraut und berücksichtigt alle Vor- und Nachteile, wie etwa Sanierungsstau oder die Lage an einer Fernstraße, in seine Berechnung.
Wie lege ich den Angebotspreis fest?
Um den Angebotspreis für eine Immobilie festzulegen, sollten Eigentümer zunächst den Wert ihrer Immobilie kennen. Dies ist jedoch für Immobilien-Laien oft schwer einzuschätzen. Eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Immobiliengutachter oder eine Bewertung durch einen Haus- oder Wohnungsmakler bietet hier eine realistische und neutrale Preiseinschätzung.
Bei der Festlegung des Angebotspreises ist es wichtig, die Verkaufsstrategie zu berücksichtigen. Beim Bieterverfahren sollten Eigentümer einen niedrigen Angebotspreis angeben, um möglichst viele Gebote zu erhalten. Ist das Käuferinteresse jedoch gering, riskieren Eigentümer, ihre Immobilie unter dem Marktwert zu verkaufen. Eine alternative Verkaufsstrategie ist, den Angebotspreis leicht über dem Marktwert anzusetzen, um später noch Spielraum bei den Preisverhandlungen zu haben.
Wichtig ist es, den Angebotspreis einmal kommuniziert nicht mehr nachträglich zu verändern, da dies potenzielle Käufer abschrecken kann. Kaufinteressenten beobachten den Markt über einen längeren Zeitraum und stoßen regelmäßig auf bereits bekannte Immobilien. Wenn der Verkäufer den Preis nachträglich senkt, könnten Interessenten Mängel an der Immobilie vermuten oder darauf warten, dass der Preis weiter sinkt.
Angebotspreis versus Gesamtkaufpreis
Für Immobilienanzeigen empfiehlt es sich, den Gesamtkaufpreis anzugeben, inklusive aller Nebenkosten, die mit dem Kauf einer Immobilie verbunden sind. Dazu gehören die Grunderwerbsteuer (in der Regel zwischen 3,5 und 6,5 Prozent), Notar- und Grundbuchkosten sowie mögliche Maklerprovisionen oder Maklerkosten. Der Gesamtkaufpreis liegt etwa 15 Prozent höher als der Verkaufspreis, daher können potenzielle Käufer besser abschätzen, ob das Angebot in ihr Budget passt. Einrichtungsgegenstände wie eine Einbauküche, die optional zum Verkauf stehen, sollten separat aufgeführt werden.