Die Alterswertminderung eines Gebäudes bezeichnet den Wertverlust aufgrund von Abnutzung, Verschleiß oder Alterung während der Gesamtnutzungsdauer. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 23 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Unterschieden wird dabei zwischen der linearen und der dynamischen Alterswertminderung. Bei der linearen Altersabschreibung nimmt der Wert der Immobilie gleichmäßig ab, während bei der dynamischen Alterswertminderung die Abnutzung verstärkt auftritt. In der Praxis wird jedoch häufiger die lineare Alterswertminderung angewendet. Bei der Berechnung des Zeitwerts einer Immobilie wird die Restnutzungsdauer berücksichtigt, die angibt, wie viele Jahre eine Immobilie noch benutzt werden kann. Die Restnutzungsdauer ist in der Immowert definiert. Wenn Sie professionelle Unterstützung bei der Wertermittlung von Immobilien benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Grenzstein
Ein Grenzstein ist eine wichtige Markierung, die die Grenzpunkte eines Grundstücks kennzeichnet und somit dem Eigentumsschutz dient. Neben den Bezeichnungen Abmarkung, Weiser, Grenzpfahl oder Grenzzeichen