Eine eindeutige gesetzliche Definition, ab wann ein Haus als Altbau gilt, gibt es nicht. Im Allgemeinen werden jedoch Immobilien mit einem Baujahr bis 1949 als Altbauten klassifiziert. Doch auch Gebäude, die vor 60-70 Jahren erbaut wurden, können nur schwer als „Neubauten“ bezeichnet werden. Im Baugewerbe wird das Alter von Altbauten typischerweise anhand der verwendeten Baumaterialien (z.B. Holz statt Beton) sowie der Bauweise bestimmt.
Charakteristisch für Altbauten sind große Fenster, die viel Licht und Luft in die Räume lassen. Besonders in Großstädten erfreuen sich Altbauten großer Beliebtheit und erzielen trotz ihres Alters in der Regel hohe Immobilienpreise.
Künftige Hauskäufer, die sich für den Kauf eines Altbau-Hauses oder alternativ den Bau eines Hauses entscheiden möchten, sollten bedenken, dass Altbauten oft nicht den aktuellen energetischen Anforderungen entsprechen. Daher können Modernisierungs- und Sanierungskosten bei einigen Altbauten hoch ausfallen. Typische zeitbedingte Baumängel, die bei einigen Altbauten saniert werden müssen, sind beispielsweise fehlende oder unzureichende Dach- und Fassadendämmungen oder ein sanierungsbedürftiger Keller.
Das Dämmen eines alten Hauses ist zwar keine günstige Angelegenheit, trägt jedoch zur Verringerung der Heizkosten bei und schont gleichzeitig die Umwelt. Dennoch überzeugen Altbauten durch ein besonderes Wohngefühl – große Räume, hohe Decken und typische Flügeltüren verleihen ihnen einen einzigartigen Charme.
Neubauten hingegen punkten in der Regel mit niedrigeren Verbrauchskosten und moderner Haustechnik.