Das Alleineigentum ist eine Form des Eigentums, bei der ein Eigentümer das Recht hat, allein über einen beweglichen Gegenstand oder eine Immobilie zu verfügen und diese entsprechend zu nutzen. Im Unterschied zum Bruchteilseigentum oder Gesamteigentum ist bei dieser Form des Eigentums nur eine einzige Eigentümerin im Grundbuch eingetragen.
Als Alleineigentümerin ist man selbst für alle Kosten, Abgaben, Steuern und Reparaturen verantwortlich. Im Falle einer Ehe, während der die Immobilie modernisiert wird, fällt das Alleineigentum eines Ehepartners jedoch unter den Zugewinnausgleich. Im Rahmen der Zugewinngemeinschaft behält jeder Ehepartner das Eigentum an dem Vermögen, das er während der Ehe erworben hat. Im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners erfolgt jedoch ein Zugewinnausgleich.
Erbschaften, die als Alleineigentum-Immobilien übertragen werden, fallen nicht in den Zugewinnausgleich. Wenn jedoch einzelne Wohneinheiten einer Alleineigentum-Immobilie verkauft werden sollen, muss eine Teilungserklärung nach §8 WEG erstellt werden, um die Immobilie rechtlich aufzuteilen