Abgeschlos­senheits­beschei­nigung

Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das bestätigt, dass eine Eigentumswohnung in einer Immobilie ausreichend von den anderen Gebäudeteilen getrennt ist. Es ist eine notwendige Voraussetzung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum und wird benötigt, wenn Sie als Besitzer eines Mehrfamilienhauses die Immobilie in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen und verkaufen möchten.

Ohne die Abgeschlossenheitsbescheinigung kann das Wohneigentum nicht ins Grundbuch eingetragen werden. Die Bescheinigung ermöglicht es auch, Sondernutzungsrechte zu bilden und einzuräumen, was bedeutet, dass Räumlichkeiten wie Keller oder Dachböden einer bestimmten Wohneinheit zugeordnet werden können.

Wenn Sie beabsichtigen, eine Eigentumswohnung zu kaufen, ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung ebenfalls erforderlich. In der Regel verlangen Banken für eine Finanzierungszusage die Vorlage der Bescheinigung.

Wie erhalte ich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Für die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist in der Regel die örtliche Baubehörde zuständig. In einigen Bundesländern können auch öffentlich anerkannte Sachverständige den Nachweis ausstellen. Welche Unterlagen bei der Beantragung notwendig sind, hängt von der jeweiligen Behörde ab. Es empfiehlt sich, im Vorfeld zu erfragen, welche Dokumente benötigt werden. Die meisten Behörden verlangen unter anderem einen Antrag auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung, einen aktuellen Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis, einen Lageplan, Bauzeichnungen, Ansichten, Schnitte, einen Aufteilungsplan sowie eine Wohn- und Nutzflächenberechnung.

Besonders wichtig ist dabei der Aufteilungsplan, der Bestandteil der Teilungserklärung ist. In diesem Plan sind alle Wohneinheiten mit Grundrissen genau bezeichnet, auch Abstellräume oder andere Nebengebäude, die einer Wohnung zugeordnet werden sollen, sind hier verzeichnet. Jede Einheit, für die ein eigenes Grundbuchblatt erstellt werden soll, muss hier mit einer eigenen Ziffer benannt werden. Darüber hinaus gibt der Aufteilungsplan Auskunft über Gebäudeteile, die sich im Gemeinschaftseigentum befinden. Wenn Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigen, sollten Sie sich also rechtzeitig über die erforderlichen Unterlagen informieren.

Wie viel kostet eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Wenn Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für Ihre Immobilie beantragen möchten, sollten Sie sich über die Kosten informieren. Diese variieren je nach Gemeinde und sind in der Verordnung über die Baugebührenordnung geregelt. In der Regel müssen Sie mit Gebühren zwischen 30 und 150 Euro pro Einheit rechnen. Wenn die Behörden auch einen Aufteilungsplan erstellen müssen, kommen etwa 40 Euro hinzu. Es empfiehlt sich, sich im Vorfeld bei der jeweiligen Behörde über die konkreten Kosten und benötigten Unterlagen zu informieren.

Welche Voraussetzungen gelten für die Erteilung der Bescheinigung?

Damit Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen können, müssen die Räumlichkeiten als Wohnraum genutzt werden und eine „normale“ Haushaltsführung darin möglich sein. Eine bauliche Trennung von anderen Wohneinheiten durch Wände und Decken mit Schall- und Wärmeschutz ist ebenfalls erforderlich. Außerdem benötigt die Einheit einen eigenen abschließbaren Zugang sowie eine Wasser- und Abwasserversorgung, Bad, WC und Küche. Falls einige Räume für berufliche oder gewerbliche Zwecke genutzt werden, ist immer noch der Wohnzweck maßgeblich. Wenn die Räumlichkeiten ausschließlich oder vorwiegend für gewerbliche Zwecke genutzt werden sollen, gelten sie als Teileigentum und nicht mehr als Wohnraum. Zum Beispiel gehören Einzelhandelsflächen, Praxen oder Werkstätten dazu.

Erhalte ich die Bescheinigung auch ohne Baugenehmigung?

Wenn Sie Eigentumswohnungen bei einem Neubauvorhaben errichten möchten, benötigen Sie eine Baugenehmigung, um die Abgeschlossenheitserklärung zu erhalten. In manchen Fällen, zum Beispiel wenn eine Wohnung in einem Einfamilienhaus abgeteilt werden soll, ist auch eine Genehmigung ohne Baugenehmigung möglich.

Es kann jedoch vorkommen, dass die Baubehörde eine Bescheinigung ausstellt, in der darauf hingewiesen wird, dass keine bauaufsichtliche Genehmigung vorliegt. Das kann später zu Problemen führen, wenn die Immobilie verkauft werden soll. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, bei der zuständigen Behörde nachzufragen.

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