Ab 2024 sind für Neubauten Heizsysteme mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie verpflichtend. Bei bestehenden Bauten gibt es allerdings Anpassungszeiträume und vielfältige technologische Lösungen. Um diesen Wandel zu unterstützen, gibt es staatliche Förderungen, die besonders auf soziale Bedürfnisse ausgerichtet sind. Dieser Schritt ist Teil des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), welches den Fokus auf umweltfreundliche Heizsysteme legt. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Umstellung auf nachhaltige Wärmequellen in Deutschland zu beschleunigen, da aktuell viele Heizungen noch mit fossilen Brennstoffen arbeiten. Bis 2045 strebt Deutschland die Klimaneutralität an, was bedeutet, dass wir uns von fossilen Brennstoffen unabhängig machen müssen, besonders im Heizbereich. Wer in eine neue Heizung investiert, sollte langfristig denken, da diese oft über Jahrzehnte genutzt wird. Kurzum: Ab 2024 müssen Neubauheizungen auf 65 % erneuerbaren Energien basieren. Bestehende Gebäude haben flexible Anpassungszeiträume, um den lokalen Energieplänen gerecht zu werden. Es gibt auch staatliche Unterstützung für den Austausch von Heizungen: Wenn man auf ein System mit 65 % erneuerbarer Energie umstellt, kann man mit einer Förderung von bis zu 70 % der Kosten rechnen. Bezüglich der Technologie gibt es mehrere Optionen für das Heizen mit erneuerbaren Energien, von Wärmenetzen über elektrische Wärmepumpen bis hin zu Hybridheizungen. Energieexperten können bei der Auswahl helfen, wobei es Förderungen für Beratungsdienste gibt. Für Mieter ist auch gesorgt: Vermieter dürfen Modernisierungskosten nur begrenzt auf Mieter umlegen und staatliche Förderungen müssen abgezogen werden. So sind Mieter vor drastischen Mietsteigerungen geschützt.
Energieausweispflicht
Die Energieausweispflicht ist eine Vorgabe, die in Deutschland im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt ist. Demnach müssen bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien ein Energieausweis